Schwarze Hand
Der Mythos von Bödefeld...
Fast alle Pilger, die den Bödefelder Kreuzberg oder die Pfarrkirche besuchen, fragen, was es für eine Bewandtnis habe mit der "Schwarzen Hand", die im Turm der Kirche aufbewahrt werde. Sichere Nachrichten über diese Hand sind nicht erhalten. Wohl sind es fast mehr als 250 Jahre, dass die Hand in der Pfarrkirche Bödefeld aufbewahrt wird. Die alte Tradition aus Bödefeld hat der sauerländische Geschichtsforscher Johann Suitbert Seibertz niedergeschrieben, der selber früher mehrfach in Bödefeld war und sich mit der Herkunft und der Geschichte der "Schwarzen Hand" beschäftigte. In seinem Buch "Landes- und Rechtsgeschichte des Herzogtums Westfalen" aus dem Jahre 1864 schreibt er: "Eine abgeschnittene rechte Hand fand man 1722 beim Neubau der Pfarrkirche zu Bödefeld in einem Sarge, die jetzt hinter dem Hochaltar aufbewahrt wird. Sie ist schwarz, unverwest und anscheinend durch ein scharfes Instrument vom Körper getrennt."Nachweisbare Mitteilungen über Herkunft, Alter und Grund für die Nichtverwesung liegen nicht vor. In solchen Fällen bilden sich im Volke viele Legenden, die veruchen, diese Rätsel zu beschreiben oder zu lösen.
Die Legende
Die erste Legende
Die eine Legende will wissen, ein junges Mädchen habe in bösem Zorn nach der Mutter geschlagen. Bald darauf sei das Mädchen gestorben und auf dem Friedhof neben der Bödefelder Kirche beerdigt worden. Am folgenden Morgen habe der Küster bemerkt, dass die rechte Hand der Leiche aus dem Grabe herausgekommen sie. Der Pfarrer habe die Hand wieder unter die Erde gedrückt. Aber auch am folgenden Tage und noch mehrmals sei die Hand aus dem Grab herausgewachsen. Da habe der Pfarrer erkannt, dass Gott hier eine Warnung an alle Kinder gerichtet habe, sich nicht an den Eltern zu vergreifen. Er schnitt, so erzählt die Legende, die Hand ab, die mittlerweile ganz schwarz und trocken geworden war, und bewahrte sie in der Kirche auf als sichtbares Zeichen und Mahnung für die Beachtung des vierten Gebotes.
Die zweite Legende
Eine andere Legende führt in die alte Zeit der Femgerichte zurück und in die Zeit des harten germanischen Strafrechts, wonach Kindern, die ihre Eltern geschlagen, die rechte Hand auf der Gerichtsstätte abgehackt wurde. So soll es auf dem Gerichtsplatz geschehen sein. Wie es möglich war, dass die Hand unverwest blieb, sagt die Legende nicht. Man glaubt, die abgehackte Hand sei unter Eichenbäumen in die Erde vergraben und dort durch die Beize der Eichenlauge mumifiziert worden; diese Deutung jedoch klingt wenig glaubhaft.
Die dritte Legende
Eine dritte Version gibt der Geschichtsforscher Seibertz, die sehr wahrscheinlich klingt.
Eine Prozeßordnung des Mittelalters sah vor, dass man, wenn ein Ermordeter gefunden wurde und dem mutmaßlichen Täter die Tat nicht nachtgewiesen werden konnte, sich auf eine "Gottesurteil" verließ. Man führte den vermeintlichen Täter an die Leiche des Ermordeten. Wenn beim Nahen des Angeschuldigten die Wunden des Toten von neuem Bluteten, dann galt derselbe als überführt. Wenn aber die Wunden nicht bluteten, dann ließ man ihn laufen. Falls aber die Leiche bereits beerdigt war, so grub man sie wieder aus, schnitt die rechte Hand ab prüfte an ihr, ob sie beim Nahen des mutmaßlichen Mörders blutete oder nicht. Seibertz meint, so hätte es sein können bei der "Schwarzen Hand" von Bödefeld.
Danach wäre das Mädchen unschuldig ermordet worden; an ihrer ausgegrabenen Hand hätte man das Gottesurteil angewandt. Sollte diese Deutung richtig sein, so müßte man dem guten Mädchen Abbitte dafür leisten, dass man immer von ihrer Freveltat an der Eigenen Mutter erzählt.